Verbraucherkreditrichtlinie 2010
Datum: 06|07|2010 • Kategorie: Kredit
Am 11. Juni 2010 ist innerhalb der EU eine neue Verbraucherkreditrichtlinie für die Vergabe von Krediten in Kraft getreten. Grundsatz dieser Richtlinie ist, dass Verbraucher innerhalb Europas nun die Möglichkeit erhalten sollen, länderübergreifende Kredite in Anspruch zu nehmen. So soll es deutschen Kreditnehmern beispielsweise möglich sein, ab sofort Kredite in Spanien oder in den Niederlanden aufzunehmen, Bürger aus anderen EU-Ländern hingegen soll die Kreditaufnahme in Deutschland erleichtert werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Auskunfteien der Länder dabei zusammenarbeiten und die jeweiligen Informationen, die für die Prüfung der Bonität unabdingbar sind, auch tatsächlich zur Verfügung stellen. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Auskunfteien ist aktuell jedoch noch nicht zu sehen. Somit bleibt es wohl vorerst dabei, dass deutsche Kreditsuchende nur dann im Ausland Kredite in Anspruch nehmen können, wenn die Banken auf die Auskunft der Schufa verzichten. Viele Schweizer Institute beispielsweise bieten solche Kredite an, die vor allem für Menschen mit einer negativen Schufa-Auskunft interessant sind. Vertrieben werden diese Kredite in Deutschland unter anderem von den Kreditvermittlern Bon Kredit und Creditolo, die die jeweiligen Kreditanfragen an die ausländischen Institute weiterleiten.
Obwohl die Harmonisierung innerhalb Europas trotz der neuen Verbraucherkreditrichtlinie noch nicht erreicht wurde, können Verbraucher aber auch Vorteile hieraus erzielen. So dürfen die Banken jetzt beispielsweise nicht mehr mit Lockangeboten werben. Auch ist es ab sofort möglich, Ratenkredite unverzüglich nach Abschluss wieder zu kündigen. Bisher war eine sechsmonatige Sperrfrist einzuhalten, bevor die dreimonatige Kündigungsfrist greifen konnte. Als weiteren Vorteil sehen Verbraucherschützer, dass Kunden vor der Kreditaufnahme jetzt ausführlich über den jeweiligen Kredit, seine Bedingungen sowie den effektiven Jahreszins und damit die Gesamtkosten informiert werden. Somit haben Verbraucher die Möglichkeit, unterschiedliche Kreditangebote, sowohl aus dem Internet, als auch von ihrer Hausbank, besser miteinander zu vergleichen.
Weiterführende Informationen:
1. Bundesjustizministerium [ Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie ]
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