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Unterschiede zwischen Ratenkredit und Beamtendarlehen

Kredit-News Datum: 02|07|2010 • Kategorie: Kredit

Der grundlegende Unterschied zwischen einem Ratenkredit und einem Beamtendarlehen ist, dass Ratenkredite von Privatpersonen, Selbständigen oder Geschäftskunden aufgenommen werden können, während Beamtendarlehen ausschließlich Angestellten des öffentlichen Dienstes und Beamten zugänglich sind.

Hieraus ergeben sich weitere Unterschiede etwa in Bezug auf die Laufzeit, die Tilgungsvereinbarung, den Zinssatz und die Besicherung. Für Ratenkredite können kurz-, mittel- oder langfristige Laufzeiten vereinbart werden, die je nach Anbieter zwischen 6 und 84 Monaten betragen. Während dieser Zeit leistet der Kreditnehmer regelmäßig monatlich oder vierteljährlich Raten, um den Kreditbetrag und die Zinsen zurückzuzahlen. Der Zinssatz ist in der Regel konstant und hängt von der Bonität des Kreditnehmers ab. Inwieweit die Raten angepasst oder ausgesetzt werden können, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Zur Absicherung des Ratenkredites für Privatkunden wird in der Regel eine stille Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart.

Klassische Beamtendarlehen sind an eine langfristige Laufzeit zwischen 12 und 20 Jahren gebunden. Für die Rückzahlung des Beamtendarlehens werden während der Laufzeit regelmäßige Beiträge in eine Lebensversicherung eingezahlt, die sowohl als Tilgungsinstrument, wie auch als Kreditsicherheit dient und an die Bank verpfändet wird. Am Ende der Laufzeit wird durch das Kapital der Lebensversicherung das Darlehen zurückgezahlt, wobei ein eventueller Überschuss aus der Versicherung dem Kreditnehmer zusteht. Die Zinskosten werden beim Beamtendarlehen, wie beim Ratenkredit, in regelmäßigen Zahlungen während der Laufzeit geleistet.

Ratenkredite gehören, anders als Beamtendarlehen, zum Standardangebot des Kreditgeschäfts aller Banken und Sparkassen. Beamtendarlehen werden oft von Finanzdienstleistern angeboten, die sich auf Konten, Geldanlagen und Finanzierungsangebote für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes spezialisiert haben.

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