Ratenkredit - die wichtigsten Konditionen

Unter einem Ratenkredit wird ein Darlehen verstanden, welches Privatpersonen von einem Kreditinstitut erhalten. Für den Abschluss des entsprechenden Vertrages wird ein Sicherheitsnachweis benötigt, dieser kann in Form der letzten drei Gehaltsabrechnungen erfolgen. Ratenkredite werden in der Regel auf eine Höhe von 1.000 bis 100.000 Euro beziffert. Die Laufzeit beträgt regelmäßig 96 Monate, sodass ein dauerhaftes Einkommen notwendig ist. Aus diesen Gründen wird ein Ratenkredit bei Freiberuflern, Auszubildenden, Selbständigen und Zeitsoldaten von den Banken zumeist abgelehnt.

Kündigung des Ratenkredites

Nach der Auszahlung des Ratenkredites kann dieser nach Ablauf von drei Monaten gekündigt werden. Die Bearbeitungsgebühren für den Ratenkredit kann die Bank allerdings einbehalten. Beim Abschluss eines Ratenkredites sollte vor allem darauf geachtet werden, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Diese ist in vielen Situationen notwendig. Falls der Kreditnehmer seine Raten zwei Mal nicht bezahlt hat, kann die Bank den Kreditvertrag nach Belieben kündigen. Hierbei muss die Kündigung allerdings zwei Mal angemahnt werden.

Was ist zu beachten?

Vor einem Ratenkredit Abschluss sollte eine Beratung von einem Sachverständigen erfolgen. Der Abschluss eines Ratenkredites ist nur volljährigen Personen möglich, zudem muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen und unbefristet sein. Vor dem Abschluss des Ratenkredites muss damit gerechnet werden, dass die Schufa nach negativen Einträgen durchsucht wird. Der Kreditnehmer muss ebenfalls darauf achten, welche Versicherungen ihm von der Bank vorgeschrieben werden. Einige Versicherungskosten sind immens hoch, der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung oder einer Todesfallversicherung ist nicht immer notwendig. Die Höhe der Zinsen ist variabel, diese hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen und dem Familienstand ab.

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