Kredit ohne Gehaltsnachweis
Unter bestimmten Umständen können Kredite auch an Personen vergeben werden, die kein regelmäßiges Gehalt beziehen.
Ein solches Kreditangebot richtet sich vor allem an Personen, die erwerbsunfähig oder pensioniert sind und anstatt eines Gehaltes Rentenleistungen beziehen. Auch Personen, die auf Grund der Höhe ihres Vermögens keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können einen Kredit ohne Gehaltsnachweis in Anspruch nehmen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn vorhandenes Vermögen so investiert ist, dass es nur schwer und gegebenenfalls mit Verlusten liquidiert werden kann und nicht zur Verfügung steht.
Wie bei einer Kreditbeantragung üblich, prüft die Bank auch bei einem Kredit ohne Gehaltsnachweis zunächst, ob der Interessent über eine gute Bonität verfügt und eine stabile wirtschaftliche und finanzielle Lage nachweisen kann. Anstelle einer Gehaltsabrechnung wird ein Nachweis über die regelmäßigen Renteneinnahmen oder vorhandenes Vermögen verlangt. Je nach dem, wie umfangreich die Kreditvergabe ist, kann die Bank die Vereinbarung einer Sicherheit verlangen, die zum Ausgleich eines eventuellen Verlustes dient. Als Kreditsicherheit eignet sich die Abtretung der pfändbaren Rentenansprüche oder die Verpfändung von Anlagevermögen.
Entsprechend dem Finanzierungsbedarf des Kreditnehmers, wird der Kredit entweder in Form eines Verfügungsrahmen oder in Form eines Darlehens bereitgestellt. Die Rückzahlung der aufgenommenen Finanzierungsmittel kann entweder in monatlichen Raten oder am Ende der Laufzeit erfolgen. Bei einem Verfügungsrahmen wird üblicherweise auf eine konkrete Tilgungsvereinbarung verzichtet, da jeder Geldeingang zur Verringerung der Kreditschuld beiträgt.

