Kredit bei geleistetem Offenbarungseid
Datum: 18|07|2010 • Kategorie: Kredit
Ein Kredit bei geleistetem Offenbarungseid ist praktisch unmöglich. Ein Offenbarungseid, der heute „Eidesstattliche Versicherung“ genannt wird, muss dann geleistet werden, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dabei erklärt der Schuldner an Eides statt, über keine finanziellen Mittel zu verfügen, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Situation ist also noch erheblich dramatischer, als bei negativen Schufa-Einträgen. Solche Einträge begründen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit eines Kreditnehmers, den Kredit ordnungsgemäß zu tilgen. Mit einem Offenbarungseid erklärt der Kreditnehmer ausdrücklich, dazu nicht in der Lage zu sein.
Angebote, in denen die Vermittlung schufafreier Kredite unter solchen Umständen versprochen wird, können daher nicht seriös sein. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass vorab Kosten entstehen, aber anschließend keine Kreditvermittlung erfolgt. Dabei bedienen sich die Vermittler verschiedener Tricks. Teilweise werden diese Kosten als Erstattung von Aufwendungen des Vermittlers deklariert, in anderen Fällen wird der Abschluss einer überteuerten Lebensversicherung verlangt, die der Kreditgeber angeblich als Sicherheit verlangt.
Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass dem Kreditnehmer sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen können, wenn tatsächlich ein solcher Kreditvertrag abgeschlossen würde. Wer einen Vertrag in der Absicht abschließt, seine vertraglichen Verpflichtungen nicht zu erfüllen, macht sich strafbar. Gleiches gilt, wenn zwar die grundsätzliche Absicht zur Rückzahlung des Kredits besteht, aber dem Kreditnehmer bereits bei Vertragsabschluss klar sein muss, dass ihm dies nicht möglich ist. Zumindest letzteres ist nach einem Offenbarungseid immer der Fall, da etwaige Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zunächst den Altgläubigern zustehen und daher nicht zur Tilgung des neuen Kredites eingesetzt werden können.
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