Kredit bei Arbeitslosigkeit
Datum: 18|11|2009 • Kategorie: Kredit
Der Arbeitslosengeld 2 Regelsatz für Alleinstehende und für den Haushaltsvorstand einer Bedarfsgemeinschaft beträgt zur Zeit 359,– Euro monatlich. Zusätzlich dazu werden noch die Kosten für die Miete übernommen. Dieser Betrag ist das absolute Minimum dessen, was zum Leben notwendig ist. Es wird davon ausgegangen, dass ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger kein Geld zur Verfügung hat, um am Ende des Monats etwas zurückzulegen oder gar einen Kredit abzuzahlen.
Wer einen Nebenjob hat, für den sieht es auch nicht viel besser aus. So dürfen nur 100,– Euro pro Monat dazu verdient werden. Alles was darüber liegt, wird mit dem Arbeitslosengeld 2 verrechnet. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 werden also in keinem Fall einen monatlichen Geldbetrag zur Verfügung haben, der über der derzeit gültigen Pfändungsfreigrenze liegt. Dies wäre jedoch die Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites bei Arbeitslosigkeit.
Aus all den genannten Gründen ist es unmöglich, bei Arbeitslosigkeit einen Kredit, egal ob nun aus Deutschland oder aus dem Ausland, zu bekommen. Anders lautende Aussagen sind unseriös und es ist dringend davon abzuraten auf entsprechende Anzeigen, z.B. in Zeitungen oder im Internet, zu antworten. Wer bei Arbeitslosigkeit neben dem Arbeitslosengeld 2 schwarz arbeitet und das daraus erzielte Einkommen als Sicherheit für einen Kredit angeben möchte, macht sich sogar strafbar. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein nicht existierendes Nebeneinkommen als Kreditsicherheit dienen soll.
Weiterführende Informationen:
1. Wikipedia [ Arbeitslosengeld 2 Regelsatz ]
2. Arbeitsagentur.de [ Alg 2 Bedarfsgemeinschaft ]
3. Bundesministerium der Justiz [ Pfändungsfreigrenzen ]
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