Kredit für Hartz 4 Empfänger
Viele Menschen, die Hartz 4 beziehen, könnten einen Kredit zur Sanierung ihrer finanziellen Verhältnisse gut gebrauchen. Da es feste Richtlinien bei der Vergabe von Krediten gibt, wird an Hartz 4 Empfänger aber grundsätzlich kein Darlehen vergeben.
Um einen Bankkredit zu erhalten, muss ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. Dieses Einkommen muss hoch genug sein, dass die Bank im Falle eines Zahlungsverzuges die Möglichkeit zur Pfändung hat. Da Sozialleistungen prinzipiell nicht pfändbar sind, hätte die Bank keine Möglichkeit, ihr Geld zu bekommen, wenn der Kreditnehmer weiter im Hartz 4 Bezug steht.
Ein Hartz 4 Empfänger muss sämtliche Vermögenswerte angeben, wenn der Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird. Würde ein Kredit beantragt, müsste das Sozialamt die Kreditsumme auf die monatlichen Leistungen des Hilfeempfängers anrechnen und die Auszahlungen dementsprechend anpassen. Da ein Kredit aber meist nicht für die alltäglichen Zahlungen verwendet wird, sondern für eine Anschaffung, würde der Hartz 4 Empfänger sehr wahrscheinlich erhebliche finanzielle Probleme bekommen, wenn das Geld des Kredits aufgebraucht ist.
Für einmalige Leistungen zu diversen Anlässen (Umzug, Einrichtung, Mietkaution), vergibt der Staat Kredite an Hartz 4 Empfänger. Ein staatliches Darlehen ist zinslos und wird monatlich zurückgezahlt. Damit der Darlehensnehmer nicht in Verzug gerät, behält das Sozialamt in der Regel die monatliche Rate direkt von dem Geld des Leistungsbeziehers ein.

